Wann ist ein physiotherapeutischer Hausbesuch möglich?
Ein Hausbesuch ist vorgesehen, wenn eine Patientin oder ein Patient die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen kann. Bei gesetzlich Versicherten muss der Hausbesuch in der Regel ausdrücklich auf der ärztlichen Heilmittelverordnung angekreuzt oder eingetragen sein.
Bitte teilen Sie uns bei Ihrer Anfrage die verordnete Therapie, den Hinweis „Hausbesuch“, Ihre Adresse und wichtige organisatorische Informationen mit. Wir prüfen anschließend, ob der Standort und die benötigten Zeiten in unsere aktuelle Tourenplanung passen.
Welche Behandlungen sind zu Hause möglich?
Welche Leistung im Hausbesuch durchgeführt wird, richtet sich nach der Verordnung. Dazu können bei Physio Medflexa unter anderem gehören:
- Krankengymnastik (KG)
- neurologische Physiotherapie als KG-ZNS beziehungsweise PNF
- Manuelle Lymphdrainage in der verordneten Dauer
- weitere verordnete physiotherapeutische Maßnahmen nach vorheriger Prüfung
Nicht jede Behandlung lässt sich außerhalb der Praxis gleich durchführen. Wir planen deshalb realistisch, welche Übungen, Hilfsmittel und manuellen Maßnahmen in Ihrem häuslichen Umfeld sinnvoll und sicher umsetzbar sind.
Alltagsnah behandeln
Der Hausbesuch bietet die Möglichkeit, Bewegungsabläufe direkt dort zu üben, wo sie gebraucht werden. Das können Aufstehen, Umsetzen, Gehen, Treppen, der Umgang mit Hilfsmitteln oder das sichere Bewegen im Wohnumfeld sein.
Bei Bedarf und mit Zustimmung der Patientin oder des Patienten können Angehörige oder betreuende Personen in einfache, sichere Abläufe einbezogen werden. Die Therapie bleibt dabei individuell und orientiert sich an Verordnung, Befund und aktueller Belastbarkeit.
Vor dem ersten Hausbesuch: Halten Sie Rezept, Versichertenkarte und relevante Befunde bereit. Bitte informieren Sie uns über Zugang, Klingelname, Etage, Aufzug und Besonderheiten, die für die Planung wichtig sind.
Hausbesuch anfragen: diese Angaben helfen uns
- Welche Therapie steht auf der Verordnung?
- Ist „Hausbesuch“ ausdrücklich verordnet?
- In welchem Hamburger Stadtteil findet die Behandlung statt?
- Gibt es feste medizinische oder organisatorische Zeitfenster?
- Wie erreichen wir Sie oder eine Kontaktperson für die Terminabstimmung?
Aus Datenschutzgründen sollten Sie medizinische Details per E-Mail nur in dem Umfang senden, der für die Terminorganisation nötig ist. Für eine schnelle Klärung empfehlen wir den Anruf unter 040 669 98 308.
Häufige Fragen zu Hausbesuchen
Reicht es, wenn ich selbst einen Hausbesuch wünsche?
Bei einer Behandlung über die gesetzliche Krankenkasse muss der Hausbesuch ärztlich verordnet sein. Private Regelungen können abweichen; wir klären die Voraussetzungen vorab mit Ihnen.
Fahren Sie in ganz Hamburg?
Unser Einsatzgebiet hängt von Entfernung, Therapieform und aktueller Tourenplanung ab. Nennen Sie uns Ihre Adresse oder Ihren Stadtteil, damit wir die Möglichkeit verbindlich prüfen können.
Kann KG-ZNS als Hausbesuch stattfinden?
Ja, wenn KG-ZNS und der Hausbesuch entsprechend verordnet sind und wir den Termin organisatorisch einplanen können.
